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Mehrwertsteuer

Liebe Kunden! Aufgrund einiger Nachfragen, möchten wir einmal kurz erläutern, wann welcher MWST-Satz berechnet wird. Staffboarding ist verpflichtet MwST zu berechnen.

Grundlage hierbei ist der Erfüllungsort, damit also die Anschrift des Monteurzimmers. Es spielt hierbei keine Rolle ob wir an inländische Kunden, Kunden aus dem EU-Ausland oder anderweitige Kunden vermieten. Mehrwertsteuer wird IMMER (bei Verträgen bis 6 Monaten) berechnet.

Hierbei gilt:

- Mietverträge bis zu 6 Monaten werden mit 7% MwSt besteuert. Längere Mietverträge oder unbefristete Mietverträge werden gar nicht besteuert.

- Sonstige Leistungen die gegebenenfalls angeboten und gebucht werden, wie zum Beispiel, Endreinigung, Internet, Parkplatz etc oÄ. werden mit dem jeweiligen Steuersatz i.d.R. 19% besteuert - unabhängig der Mietzeit.

Soweit so gut. Nun wären es ja fast zu schön, wenn das alles klar wäre. Leider gibt es noch Ausnahmen.   Kunden, welche unsere Räumlichkeiten nicht zur Eigennutzung anmieten, sondern an Ihre Subunternehmer / Kunden   etc. gewerblich untervermieten, müssen leider ebenfalls 19% MwSt auf die Miete unserer Monteurzimmer bezahlen

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